Planung eines Schutzkonzeptes für die Kirchengemeinde Wilsum
Vorbemerkungen
Mehr als 40% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland werden körperlich und/oder emotional vernachlässigt. Sie sind anfälliger u.a. für sexuelle Übergriffe durch Erwachsene. Bei dem breiten Spektrum von Misshandlungen gewinnen auch die Grenzüberschreitungen innerhalb der eigenen Altersgruppe an Bedeutung.
Notwendig und gesetzlich nach § 8a (4) des SGB VIII geregelt ist deshalb u.a. für Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Vereine und auch Kirchengemeinden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein Schutzkonzept als Notfallplan, um Gewalt (insbesondere sexualisierter Gewalt) vorzubeugen, sie ggf. zu verhindern bzw. Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten zu geben, sich in solchen Fällen an Vertrauenspersonen zu wenden. Dies schließt Präventions- maßnahmen ein.
Gruppen, die beim Schutzkonzept zu berücksichtigen sind: |
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Genutzte Räumlichkeiten | |
Zugangsmöglichkeiten durch |
Wir als Kirchengemeinde wollen eine einladende Gemeinde für alle Generatio-nen sein; Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil unserer Gemeinde! |
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Besonders ihnen möchten wir einen geschützten Raum bieten, in dem sie Er-fahrungen mit dem Glauben machen, Gemeinschaft erleben und sich individuell entwickeln können. Kinder und Jugendliche entscheiden selbst, ob und in welcher Form sie die An-gebote der Kirchengemeinde annehmen (wollen). | |
Besondere Beachtung finden Mitbestimmung und Mitverantwortung sowie die Möglichkeit der Mitgestaltung durch die Kinder- und Jugendarbeit unserer Gemeinde. | |
Wir sind uns der Verantwortung bewusst und tragen Sorge, dass Kinder und Ju-gendliche in unserer Gemeinde umfassend und bestmöglich vor Übergriffen bei jeder Art von Gewalt (körperlich, sexualisiert, psychisch, strukturell, pädagogisch) geschützt werden. | |
Es liegt in unserem Interesse, Kindern und Jugendlichen einen sicheren Ort und Raum zu bieten und Hilfe und Unterstützung zu leisten. | |
In den Räumlichkeiten unserer Gemeinde werden keine Gewalt fördernden (Computer-) Spiele gespielt. | |
Die Aufsicht über die haupt- und ehrenamtlichen MA liegt beim Kirchenrat und beim Leitungsgremium. |
Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Wir beteiligen Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Gestaltung von Angeboten ebenso wie an deren Reflexion. |
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Wir nehmen Kinder und Jugendliche ernst und haben ein offenes Ohr für ihre Anliegen. Vertrauensvolle Gespräche führen wir in Absprache in einem „gesicherten“ Umfeld und nehmen uns Zeit dafür. | |
Regeln werden in den Gruppen besprochen, gemeinsam erstellt und ggf. überprüft. |
Das Schutzkonzept kann nur wirken, wenn die MA dessen Anliegen verinnerlichen. |
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Alle MA haben vor Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vor-zulegen. Dies wird dokumentiert und muss alle 5 Jahre erneut vorgelegt wer-den. Dies wird durch die Leitung festgehalten. | |
Der Umgang mit „Grenzsituationen“ kann durch eine „Verhaltensampel“ geregelt werden, die bei Bedarf modifizierbar ist. Aufgabe der Leitung und der Vertrauenspersonen ist es, bei ungerechtfertigtem Verdacht gegen MA und „Gerüchten“, Sachverhalte mit allen Betroffenen zu prüfen und Klärungen bzw. Richtigstellungen vorzunehmen. | |
Alle MA erhalten eine (Basis-) Präventionsschulung gegen (sexualisierte) Gewalt. Sie wird dokumentiert. | |
Der Schutz personenbezogener Daten ist besonders zu beachten. |
(verantwortlich Leitung und Vertrauenspersonen)
Jede Form der Kindeswohlgefährdung ist ein Notfall. Formen sind z.B. seelische und körperliche Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch, häus-liche Gewalt. Wir bieten den Kindern und Jugendlichen im Rahmen dieses Konzeptes Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Schutz an. |
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Ablauf des Notfallplans | |
Ablauf des Meldeschemas (MA und Vertrauenspersonen): |
Beschwerdeverfahren
Verhalten bei Beschwerden |
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Ablauf des Beschwerdeverfahrens |
Hinweise für die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen
GRENZ-ÜBERTRITTE | GRENZ-VERLETZUNGEN | FACHLICH KORREKTES VERHALTEN |
Dieses Verhalten ist immer falsch und pädagogisch nicht zu rechtfertigen. Körperliche Grenzübertritte Sexuelle Grenzübertritte | Grenzverletzungen geschehen unabsichtlich und häufig unbewusst. Diese Verhaltensformen sind pädagogisch kritisch und für die Entwicklung von Kindern nicht förderlich, jedoch können sie sich in der Praxis ereignen. Pädagogisches Fehlverhalten | Dieses Verhalten ist pädagogisch richtig, muss den Kindern aber nicht immer gefallen. |